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Gibt es unseriöse Inkassounternehmen in Brandenburg? – Der BDIU erwartet Aufklärung

Berlin, 22. Februar 2012 – Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) berichtete am Wochenende in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass in seinem Bundesland in den vergangenen zehn Jahren neun Inkassounternehmen durch den Einzug „unseriöser Forderungen“ auffällig geworden seien. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, bittet den Minister daher jetzt, ihm die jeweiligen Vorgänge zu benennen. Gegebenenfalls will der Branchenverband weitere Schritte einleiten. „Unseriöses Inkasso muss unterbunden werden“, erklärte BDIU-Präsident Wolfgang Spitz am Mittwoch in Berlin.

Mit einer freiwilligen beruflichen Selbstkontrolle stellt der BDIU eine qualitativ hochwertige und zudem ordnungsgemäße, redliche und gewissenhafte Berufsausübung seiner Mitgliedsunternehmen sicher. So nimmt der Verband vor der Aufnahme eines Neumitglieds eine umfangreiche Überprüfung vor. Neben dem Präsidium befasst sich der verbandsinterne Rechtsausschuss fortlaufend mit Fragen zur rechtlichen Einordnung einzelner Inkassofälle und einer redlichen Berufsausübung. Zudem hat der BDIU einen Prüfungsausschuss eingesetzt und eine Schlichtungsstelle, deren Ombudsmann ein Vorsitzender Richter am Landgericht ist. Daneben hat der BDIU einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten, der die Mitgliedsunternehmen über aktuelle Anforderungen des Datenschutzes unterrichtet, sie in der Umsetzung anleitet und für Einzelfragen zur Verfügung steht.

Ein wichtiger Service für Verbraucher ist die Beschwerdestelle des Verbandes:
Verbraucher, die Fragen zur Inkassosachbearbeitung eines im BDIU organisierten Unternehmens haben, können sich an den Branchenverband wenden und um Prüfung des Vorgangs bitten. „Sehr oft lassen sich Streitfragen so für alle Seiten zufriedenstellend klären“, erläutert Spitz.

Als Sanktionierung von beruflichem Fehlverhalten sieht die Satzung des BDIU einen gestaffelten Maßnahmenkatalog von Auflagen über Geldbußen bis hin zum Ausschluss eines Mitgliedsunternehmens vor. Die Mitgliedschaft im BDIU gilt daher auch als ein Qualitätsnachweis für seriöses Forderungsmanagement. „Verbraucher und Auftraggeber von BDIU-Mitgliedern können sich darauf verlassen, dass eventuelle Streitfragen diskret geklärt werden“, versichert Spitz.

BDIU bietet Unterstützung an
Bei den nun von Brandenburgs Justizminister Schöneburg genannten Fällen bietet der BDIU ausdrücklich seine Mitarbeit an. Sollte es sich dabei um Mitgliedsunternehmen handelt, will der BDIU die Vorgänge, wie es seine Satzung vorsieht, prüfen.

In der aktuellen Rechtslage kritisiert der BDIU, dass eine laut Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) gültige Inkassoregistrierung erst entzogen werden kann, wenn ein Inkassounternehmen „dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs“ erbringt (die Zitate stammen aus dem Gesetzestext). In der Praxis habe sich diese Vorschrift als ein stumpfes Schwert erwiesen. So haben die Behörden seit Bestehen des RDG im Jahre 2008 nur wenige Male Registrierungen widerrufen.

Bereits vor der Verabschiedung des RDG hat sich der BDIU für einen mit Auflagen verbundenen abgestuften Sanktionskatalog und eine öffentliche Aufsicht über Inkassounternehmen eingesetzt, wie es sie auch im Vorgängergesetz gegeben hat.

Spitz: „Die Wiedereinführung einer öffentlichen Aufsicht über Inkassounternehmen und eines mit Auflagen verbundenen abgestuften Sanktionskatalogs, wie ihn der BDIU fordert, würde mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher bei der Zusammenarbeit mit seriösen Inkassodienstleistern schaffen.“


Über den BDIU
Der BDIU ist mit 560 Mitgliedsunternehmen der größte Inkassoverband in Europa und der zweitgrößte weltweit. BDIU-Mitglieder führen pro Jahr zwischen fünf und zehn Milliarden Euro für ihre Auftraggeber wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück. Als „Seismograf der Wirtschaft“ erkennen die Mitgliedsunternehmen Probleme beim Zahlungsverhalten sofort. Alle BDIU-Mitglieder unterliegen der strengen Berufsaufsicht durch den Verband - die Mitgliedschaft im BDIU gilt daher auch als Qualitätssiegel für eine seriöse Inkassotätigkeit.