Verbandsbeauftragter für den Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist für die BDIU-Mitgliedsunternehmen von besonderer Bedeutung. Die Mitgliedsunternehmen gehen mit sensiblen personenbezogenen Daten um und unterstehen neben der berufsrechtlichen Aufsicht auch der Aufsicht der Datenschutzbehörden. Eine verbandsverbindliche Verhaltensregel („Code of Conduct") enthält die inkassospezifischen Grundsätze für den verantwortungsvollen Umgang mit Daten. Um die Einhaltung dieser Anforderungen und der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen, bedarf es eines kompetenten Ansprechpartners für Grundsatz- und Zweifelsfragen. Hier finden die Mitglieder des BDIU Unterstützung durch den unabhängigen Verbandsbeauftragten für den Datenschutz.
Dieses Amt ist in der Satzung abgesichert. Der Verbandsbeauftragte für den Datenschutz wird für die Dauer von jeweils vier Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Er ist der unmittelbare und direkte Ansprechpartner für die Mitglieder in datenschutzrechtlichen Fragen. Er wirkt auf die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften hin, wird bei Bedarf als Schlichter (Ombudsmann) in datenschutzrechtlichen Belangen tätig und ist in dieser Funktion zugleich Mitglied der Schlichtungsstelle.
Um sicherzustellen, dass nur qualifizierte Personen zum Verbandsbeauftragten bestellt werden können, sieht § 30 a der Satzung vor, dass er die Befähigung zum Richteramt haben muss. Um seine Unparteilichkeit sicherzustellen, darf er weder aus dem Kreis der Mitglieder des Verbandes stammen noch dem Präsidium angehören.
Professor Dr. Ralf Bernd Abel
Prof. Dr. jur. Ralf B. Abel lehrt an der Fakultät Wirtschaftsrecht der FH Schmalkalden Informations- und Datenschutzrecht und ist anerkannter Sachverständiger für deutsches, EU- und Internationales Datenschutzrecht. Er ist behördlicher Datenschutzbeauftragter seiner Hochschule und seit vielen Jahren Referent und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen wie zum Beispiel „Datenschutz in Anwaltschaft, Notariat und Justiz“ (NJW Schriftenreihe Band 63), im Beckschen Handbuch Datenschutzrecht sowie als Mitherausgeber der Fachzeitschrift Recht der Datenverarbeitung (RDV). Ferner ist er Sprecher des Präsidiums der GDD-Datenschutzakademie und gehört dem Beirat des Fachdienstes „Datenschutz-Berater“ an.
Der Verbandsbeauftragte für den Datenschutz ist über die BDIU-Geschäftsstelle erreichbar ( bdiu@inkasso.de ).
