BDIUInkasso Deutschland / Gläubiger / Vorteile der Zusammenarbeit

Zwölf gute Gründe

Die wichtigsten Vorteile, mit einem Inkassounternehmen zu arbeiten

 

  • Inkassounternehmen sind Experten für ein ganzheitliches Forderungsmanagement. Sie bieten ihren Auftraggebern eine umfassende und kompetente Beratung. Die Mitgliedsunternehmen des BDIU werden laufend über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen in allen Fragen des Forderungsmanagements informiert.

  • Die Übergabe einer fälligen, kaufmännisch ausgemahnten Forderung zur Einziehung an ein Inkassounternehmen entlastet den Auftraggeber in einem Bereich, der ansonsten hohe Kapazitäten binden würde. So können sich die Auftraggeber der BDIU-Mitgliedsunternehmen auf den Kernbereich ihrer Tätigkeiten konzentrieren.

  • Inkassounternehmen können mit ihren umfangreichen Kenntnissen und Erfahrungen die erfolgversprechendsten Maßnahmen einleiten, um berechtigte Forderungen schnellstmöglich zu realisieren. Die hohe vorgerichtliche Erfolgsquote ist nicht zuletzt auf psychologische Kenntnisse zurückzuführen, auf welche Art und Weise der Schuldner zur Zahlung motiviert werden kann.

  • Inkassounternehmen helfen, Forderungsausfälle gering zu halten und das Ausfallrisiko zu reduzieren. Die finanziellen Vorteile, die sich daraus ergeben, können Auftraggeber unmittelbar in ihre Preisgestaltung einfließen und ihren Kunden zu Gute kommen lassen.

  • Die Inkassovergütung und die Auslagen trägt der Auftraggeber als Vertragspartner des Inkassounternehmens. Diese Kosten hat der Schuldner grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes wegen Verzuges unter Berücksichtigung der Schadensminderungspflicht des Gläubigers zu ersetzen.

  • Ein Inkassounternehmen führt Bonitätsprüfungen durch. In aussichtslosen Fällen werden so zusätzliche Kosten vermieden. Der Grundsatz: Kein gutes Geld „schlechtem“ hinterherwerfen

 

 

  • Ein Inkassodunternehmen sind Vermittler zwischen Gläubiger und säumigem Zahler. So vereinbaren sie beispielsweise Raten- oder Teilzahlungen vereinbart und überwachen regelmäßige Zahlungseingänge. So stellen sie sicher, dass das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner möglichst wenig belastet wird, und ermöglichen die Fortsetzung einer weiterhin positiven Geschäftsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner.

  • Inkassounternehmen führen eine ständige Fristen- und Verjährungskontrolle durch. 

  • Inkassounternehmen sind auch im gerichtlichen Mahnbescheidsverfahren vertretungsbefugt. Das heißt, sie können auch einen gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheid beantragen, wenn außergerichtliche Maßnahmen nicht zu einer Zahlung geführt haben. Sie begleiten das Verfahren bis zur Erlangung eines Titels.

  • Im nachgerichtlichen Inkasso, also nach Vorliegen eines vollstreckbaren Titels, prüfen Inkassounternehmen die Vollstreckungsmöglichkeiten. Sie beauftragen gegebenenfalls den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen oder beantragen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für die Forderungsvollstreckung.

  • Auch in der Langzeitüberwachung nach erfolgter Titulierung wird die Realisierung der Forderung beharrlich durch konsequente Adresspflege, Überwachung der Vermögensverhältnisse des Schuldners, Ermittlung von Anschriften und Überwachung und Führung der Debitorenkonten weiterverfolgt.

  • Einige Inkassounternehmen bieten auch den Ankauf notleidender Forderungen beziehungsweise entsprechender Forderungspakete an. In diesem Falle erhalten Auftraggeber sofortige Liquidität.